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Häufig gestellte Fragen


Wissenswertes

Nachfolgend haben wir die häufigsten Fragen zusammengestellt, die an unseren Kundenservice gerichtet werden. Möglicherweise finden Sie dort bereits die Antwort auf Ihr Anliegen, sodass sich Ihr Problem schnell und unkompliziert lösen lässt. Wählen Sie die für Sie interessante Kategorie aus, um die gewünschten Informationen schnell zu finden.

  • Vor der Montage der Kupplungskugel sollten Sie in der Betriebsanleitung und in der Zulassungsbescheinigung prüfen, ob Ihr Fahrzeug für das Ziehen eines Anhängers geeignet ist.
  • Die Kupplungskugel darf nur an einem Fahrzeug mit technisch einwandfreier Karosserie verwendet werden. Sie muss gemäß der vom Hersteller mitgelieferten Montageanleitung eingebaut und betrieben werden.
  • Die Kupplungskugel ist ein sicherheitsrelevantes Bauteil und darf nur von qualifiziertem Fachpersonal montiert werden. Jeglicher Eingriff in ihre Konstruktion ist unzulässig.
  • Isoliermasse oder Unterbodenschutz (falls vorhanden) müssen an den Kontaktstellen der Anhängerkupplung entfernt werden.
  • Bei manchen Fahrzeugen mit Parksensoren erkennen diese die montierte Kugel als Hindernis. In diesem Fall sollte der Erfassungsbereich angepasst oder die Sensoren deaktiviert werden. Bei einer Kupplung mit abnehmbarem Kugelkopf entfällt dieses Problem nach dem Entfernen der Kugel.
  • Die vom Fahrzeughersteller angegebenen Höchstwerte (maximale Anhängelast und zulässige Stützlast) dürfen nicht überschritten werden — ebenso wenig wie die zulässigen Werte der Anhängerkupplung selbst.
  • Während des Ziehens muss der Anhänger zusätzlich mit einer flexiblen Verbindung ausreichender Festigkeit gesichert werden (Seil oder Kette).
  • Die Schraubverbindungen sollten nach ca. 1.000 km überprüft und bei Bedarf nachgezogen werden. Die Kugel stets sauber halten und mit Festfett schmieren. Eine Kugelabdeckung verwenden. Jede mechanische Beschädigung der Kupplungskugel schließt eine weitere Nutzung aus — eine beschädigte Anhängerkupplung darf nicht repariert werden.
  • Die nationalen Vorschriften zur technischen Abnahme der Anhängerkupplung sind zu beachten.

Jeder Steinhof-Anhängerkupplung liegt eine ausführliche gedruckte Montageanleitung bei. Sie kann außerdem direkt von unserer Website oder aus der Produktsuche heruntergeladen werden.

Die Typgenehmigung (Homologation) bestätigt, dass eine Anhängerkupplung bestimmte technische und sicherheitsrelevante Anforderungen erfüllt und rechtmäßig an Fahrzeugen verwendet werden darf. Bevor eine Anhängerkupplung in den Verkauf gelangt, muss sie eine Reihe von Fachprüfungen durchlaufen — geprüft werden u. a. ihre Festigkeit unter den Belastungen durch das Ziehen des Anhängers und die Stützlast auf der Kugel sowie ihre Beständigkeit gegen äußere Einflüsse.

Die Typgenehmigung ist für Anhängerkupplungen erforderlich, die für den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr bestimmt sind. Sie gibt dem Fahrer die Gewissheit, dass das Produkt ordnungsgemäß geprüft wurde und den geltenden Sicherheitsnormen entspricht.

Bevor Anhängerkupplungen in den Handel gelangen, durchlaufen sie spezielle Prüfungen, deren Ergebnis die Typgenehmigung ist. Jede Anhängerkupplung trägt ein Genehmigungszeichen und unterliegt nach der Montage am Fahrzeug zudem einer behördlichen Registrierung. Nach der Montage wird die Kupplung fester Bestandteil des Fahrzeugs — ein Umbau auf ein anderes Fahrzeug ist untersagt.

Auf dem Markt angebotene gebrauchte Anhängerkupplungen stammen überwiegend aus dem Ausbau von Unfall- oder Schrottfahrzeugen. Kupplungen aus einer solchen Quelle können erheblich beschädigt sein, selbst wenn ihr äußerer Zustand unauffällig erscheint. Die häufigsten und gefährlichsten Schäden an gebrauchten Anhängerkupplungen sind: eine geschwächte Kugel infolge eines Heckaufpralls (ohne sichtbare Verformung der Kugel), eine Verformung von Kugel oder Kugelstange nach einem Heckaufprall (nicht immer mit bloßem Auge erkennbar), Korrosion an Schweißnähten und Stahlteilen (vor dem Verkauf oft mit Farbe überdeckt), Schäden am Entriegelungssystem (Gefahr eines unbeabsichtigten Lösens der Kugel während der Fahrt), fehlende wichtige Bauteile sowie fehlende Dokumentation und Typenschild.

Um sicher und vorschriftsmäßig einen Anhänger zu ziehen, muss dieser über eine ordnungsgemäße Beleuchtung verfügen — dafür benötigen Sie zusätzlich zur Anhängerkupplung einen Elektrosatz. Auf dem Markt gibt es 7- und 13-polige Sätze: universell, universell mit Steuermodul sowie fahrzeugspezifische Ausführungen. Welcher Satz der richtige ist, hängt davon ab, was Sie ziehen bzw. welchen Träger Sie nutzen.

Die Wahl des richtigen Elektrosatzes hängt davon ab, was Sie ziehen bzw. welchen Träger Sie montieren möchten. Die Zugmöglichkeiten eines Fahrzeugs sind vielfältig — an der Kupplung kann sowohl ein kleiner Anhänger (bis 750 kg) als auch ein Wohnwagen gezogen werden. Auf der Kupplungskugel lässt sich außerdem ein Fahrradträger montieren.

  • 7-polige Elektrik — überträgt nur die grundlegenden Lichtfunktionen (Blinker, Begrenzungslicht, Bremslicht, Nebelschlussleuchte). Nach EU-Vorschriften darf sie nur bei Anhängern unter 750 kg zulässiger Gesamtmasse verwendet werden.
  • 13-polige Elektrik — erforderlich für schwerere Anhänger, die über ein eigenes Rückfahrlicht verfügen müssen (nur die 13-polige Elektrik kann dieses Signal übertragen). Zusätzliche Funktionen sind u. a. eine dauerhafte Stromversorgung des Anhängers, z. B. für Geräte im Wohnwagen, eine Ladeleitung sowie das Rückfahrlicht für den Anhänger.

Das hängt vom Grad der Komplexität des elektronischen Systems des jeweiligen Fahrzeugmodells ab — häufig genügt ein Elektrosatz ohne Modul. Ein Elektrosatz mit elektronischem Steuermodul ist notwendig bei Fahrzeugen mit:

  • CAN-Bus-Steuersystem (eine Art "Betriebssystem" des Fahrzeugs),
  • Check-Control-Beleuchtungsüberwachung (der Bordcomputer informiert den Fahrer über durchgebrannte Glühlampen),
  • Parksensoren — falls die praktische Funktion der automatischen Deaktivierung der Parksensoren nach dem Anschließen des Anhängersteckers gewünscht wird.

Ein Unfall, bei dem der hintere Fahrzeugbereich mit montierter Anhängerkupplung beschädigt wird, birgt ein erhebliches Risiko, dass auch die Kupplung durch die Überlastung verformt wurde. Eine defekte Anhängerkupplung lässt sich meist an einer bleibenden Verformung erkennen. Weitere Anzeichen für eine Beschädigung können sein:

  • Beschädigungen der Korrosionsschutz- bzw. Lackierschicht,
  • ungewöhnliche Kerben oder eine Verschiebung der Kugel gegenüber der Fahrzeugmitte,
  • Verschiebungen im Bereich der Kugelbefestigung,
  • übermäßiges Spiel (bei abnehmbaren Kupplungen).

Eine Anhängerkupplung mit einer solchen Beschädigung darf nicht weiter verwendet werden.

Um die passende Anhängerkupplung für ein Nutzfahrzeug korrekt auszuwählen, ist die Kenntnis der charakteristischen Merkmale dieser Fahrzeuggruppe erforderlich.

Aufbauart:

  • Kastenwagen — geschlossener Aufbau mit starrem Dach und Wänden, mit Schwenktüren am Heck und häufig schwenkbaren oder schiebbaren Seitentüren; dient hauptsächlich dem Transport von Gütern.
  • Kleinbus — für die Personenbeförderung bestimmt; im Laderaum befinden sich Sitze, Polster und Fenster.
  • Pritsche — offener Aufbau mit Fahrerkabine und separatem Laderaum (Boden, aufklappbare Bordwände, Heckklappe); kann fest oder kippbar sein (Kipper).
  • Kofferaufbau — Fahrzeug mit Laderaumkoffer, häufig wärmeisoliert oder mit Kühlaggregat ausgestattet.
  • Fahrgestell mit Kabine — Fahrzeug, das für einen Aufbau vorgesehen ist.

Weitere zu prüfende Parameter:

  • Zulässige Gesamtmasse (zGM) — die technisch festgelegte Höchstmasse des mit Personen und Ladung beladenen Fahrzeugs; ersichtlich aus der Zulassungsbescheinigung.
  • Radstand — der Abstand zwischen der Mitte des Vorder- und des Hinterrads; kann selbst gemessen oder in der Zulassungsbescheinigung nachgelesen werden.
  • Art der Hinterräder — Einzelbereifung oder Doppelbereifung (Zwillingsräder).
  • Antriebsart — Frontantrieb (FWD) oder Heckantrieb (RWD).
  • Vorhandensein einer Trittstufe — erleichtert den Zugang zum Laderaum; gehört zur Zusatzausstattung von Nutzfahrzeugen.

Wie schwer der Anhänger sein darf, den Sie ziehen können, legt der Fahrzeughersteller fest. Die maßgeblichen Werte sind in der Zulassungsbescheinigung angegeben:

ParameterKennung in der Zulassungsbescheinigung
Zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs [kg]F2
Zulässige Gesamtmasse des Anhängers ohne Bremse [kg]O1
Zulässige Gesamtmasse des Anhängers mit Bremse [kg]O2
Zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (Fahrzeug + Anhänger) [kg]F3

Keiner dieser Werte darf überschritten werden — auch dann nicht, wenn die Werte der Anhängerkupplung höher sind.

Führerschein der Klasse "B" — welchen Anhänger darf ich ziehen?

Mit einem Führerschein der Klasse "B" und einem Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von 1.800 kg (Feld F1 in der Zulassungsbescheinigung) dürfen Sie einen Anhänger mit einer Gesamtmasse von bis zu 1.353 kg ziehen. Das Verhältnis von Fahrzeuggewicht zu Anhängergewicht sollte 1 zu 33 nicht überschreiten, und das Gesamtgewicht der Kombination (Fahrzeug + Anhänger) darf 3.500 kg nicht übersteigen.

Bei größeren Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg kann zusätzlich ein Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse gezogen werden, was zusammen 4.250 kg ergibt (z. B. kann ein VW Caddy Maxi mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg noch einen Anhänger bis 750 kg ziehen).

Wie schwer der Anhänger sein darf, den Sie mit einer Anhängerkupplung der Klasse E ziehen können, hängt davon ab, wie schwer das ziehende Fahrzeug ist. Zwei Parameter kennzeichnen die Belastbarkeit einer Anhängerkupplung: D [kN] und S [kg].

D [kN] — theoretischer Bezugswert der auf die Kupplung wirkenden Kraft. S [kg] — maximal zulässige Stützlast der Kupplungskugel.

D = T × R / (T + R) × 0,00981  [kN]
  • T — zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs [kg]
  • R — zulässige Gesamtmasse des Anhängers [kg]

Die Werte T und R legt der Fahrzeughersteller fest und können der Zulassungsbescheinigung entnommen werden; sie dürfen vom Nutzer nicht überschritten werden. Durch Umstellen der Formel lässt sich die maximal zulässige Fahrzeugmasse (T) für einen gegebenen Anhänger (R) bzw. die maximal zulässige Anhängermasse (R) für ein gegebenes Fahrzeug (T) berechnen:

T = D × R / (0,00981 × R − D)  [kg]
R = D × T / (0,00981 × T − D)  [kg]
BeispielD der Kupplung [kN]GegebenErgebnis
121Anhänger R = 3.500 kgFahrzeug max. T = 5.512 kg
220,55Anhänger R = 3.500 kgFahrzeug max. T = 5.218 kg
321Fahrzeug T = 6.500 kgAnhänger max. R = 3.192 kg
420,55Fahrzeug T = 6.500 kgAnhänger max. R = 3.091 kg

Zu beachten ist, dass auch der vom Fahrzeughersteller festgelegte Wert S [kg] (angegeben in der Betriebsanleitung und im Typgenehmigungsnachweis des Fahrzeugs) nicht überschritten werden darf — der S-Wert der Kupplung darf nicht niedriger sein als der vom Fahrzeughersteller angegebene S-Wert.

Wir empfehlen die allgemeine, gebräuchlichste Methode zum Einfahren von Bremsbelägen. Sie eignet sich für die meisten Fahrer, insbesondere für jene, die ihr Fahrzeug unter normalen Alltagsbedingungen nutzen. Die wichtigsten Regeln:

  • Starkes Bremsen vermeiden — in den ersten 200–300 km nach der Montage neuer Bremsbeläge sollten starke und plötzliche Bremsungen vermieden werden. So kann sich der Reibfilm schrittweise aufbauen, ohne die Bauteile zu überhitzen.
  • Sanft bremsen — die ersten Bremsungen sollten sanft erfolgen, bei einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h, wenn möglich ohne vollständigen Stillstand.
  • Bremse häufig, aber maßvoll nutzen — eine relativ häufige Nutzung der Bremse ohne übermäßige Belastung hilft, den Reibfilm gleichmäßig auf der gesamten Scheibenfläche zu verteilen.
  • Langes Halten des Bremspedals vermeiden — an Ampeln oder im Stau sollte ein langes Halten des durchgetretenen Bremspedals vermieden werden, da dies zu einer lokalen Überhitzung der Scheibe führen kann.

Eine Anhängerkupplung wird nur einmal von einem Prüfer kontrolliert — bei der ersten technischen Untersuchung, die für die Eintragung der Anhängerkupplung in die Zulassungsbescheinigung erforderlich ist. Bei den anschließenden jährlichen Hauptuntersuchungen wird die Anhängerkupplung nur einer Sichtprüfung unterzogen: Die Kugel sollte sich in gutem Zustand befinden, ohne Anzeichen eines mechanischen Eingriffs in die Struktur der Kupplung. Jegliche Spuren von Schweiß- oder Richtarbeiten an der Kupplung werden negativ bewertet.

Die von Kunden oft verwendete Bezeichnung "Zugkraft" ist schlicht die Kraft, die eine bestimmte Anhängerkupplung übertragen kann. Zwei Parameter kennzeichnen die Belastbarkeit einer Anhängerkupplung: D [kN] (theoretischer Bezugswert der auf die Kupplung wirkenden Kraft) und S [kg] (maximal zulässige Stützlast der Kupplungskugel).

D = T × R / (T + R) × 0,00981  [kN]
  • T — zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs [kg]
  • R — zulässige Gesamtmasse des Anhängers [kg]

Die Werte T und R legt der Fahrzeughersteller fest (aus der Zulassungsbescheinigung ablesbar) und dürfen vom Nutzer nicht überschritten werden. Für das gewählte Fahrzeug kann eine Anhängerkupplung verwendet werden, deren D-Wert gleich oder größer als der berechnete Wert ist:

BeispielFahrzeug T [kg]Anhänger R [kg]Erforderlicher D-Wert
14.0003.500≥ 18,31 kN
25.0003.200≥ 19,14 kN

Zu beachten ist, dass auch der vom Fahrzeughersteller festgelegte Wert S [kg] (angegeben in der Betriebsanleitung und im Typgenehmigungsnachweis) nicht überschritten werden darf — der S-Wert der Kupplung darf nicht niedriger sein als der vom Fahrzeughersteller angegebene S-Wert.

Parksensoren erkennen Hindernisse in ihrem Erfassungsbereich. Nach der Montage einer Anhängerkupplung können sie die Kugel als Hindernis in der Nähe des hinteren Stoßfängers "wahrnehmen". Dadurch kann beim Rückwärtsfahren ein Warnsignal ertönen, obwohl sich hinter dem Fahrzeug kein tatsächliches Hindernis befindet.

Je nach Fahrzeugmodell und verbautem System lassen sich die hinteren Parksensoren manuell über einen Taster oder die Fahrzeugeinstellungen deaktivieren. Bei manchen Fahrzeugen erkennt das System nach dem Anschluss des passenden Elektrosatzes automatisch das Vorhandensein eines Anhängers und deaktiviert die Sensoren selbstständig.

Bei der Montage einer Anhängerkupplung lohnt es sich daher, nicht nur auf die korrekte Passform zum Fahrzeug zu achten, sondern auch auf die Wahl des passenden Elektrosatzes, der ein einwandfreies Zusammenspiel der Kupplung mit der Fahrzeugelektronik gewährleistet.

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